Bericht zur AfA-Sitzung

Veröffentlicht am 17.11.2022 in Aktuelles

Unser Vorsitzender Hartmut Hitschler, der ebenfalls stellv. Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen Breisgau-Hochschwarzwald und Freiburg ist,  nahm am 15.11.2022 federführend an der Sitzung der Afa teil. Hier ein Bericht dazu:

Die Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen der SPD-Breisgau-Hochschwarzwald und Freiburg hatten am 15.11.22 die erste Sitzung in Präsenz seit Corona. Seit dem Bundeskongress in Bad Kreuznach heißt die AfA nun Arbeitsgemeinschaft für Arbeit. Hartmut Hitschler, der stellv. Vorsitzende, hatte die Sitzung angeregt, um das Thema mobiles Arbeiten näher zu betrachten.

Nach einer Vorstellungsrunde der Teilnehmer gab Hartmut einen Input zu dem Thema, was er noch untermauern konnte, durch die Teilnahme in der Vorwoche bei der Tagung des Arbeitsgerichtsverband in Halle an der Saale.

Das Thema mobiles Arbeiten und das Mitbestimmungsrecht ist besonders aktuell, da das Bundesarbeitsgericht am 13.September entschieden hat, dass das EUGH-Urteil zur Arbeitszeit nun zwingend umgesetzt werden muss. D. h. die Arbeitgeber müssen ab sofort die Tätigkeiten der Arbeitnehmer messen und erfassen. Das gilt auch für das Mobile Arbeiten. Bisher gab es das Arbeitszeitgesetz und das Nachweisgesetz. Im Arbeitszeitgesetz war die Arbeitszeit geregelt und im Nachweisgesetz wurde der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, die Mehrarbeit zu dokumentieren, was aber in vielen Fällen nicht ordentlich geschah.

Nun müssen aber alle Tätigkeiten, in und außerhalb eines Unternehmens gemessen und erfasst werden. Damit ist es möglicherweise auch mit der „Vertrauensarbeit“ vorbei.

Der Gesetzgeber muss nun schnellstens ein neues Gesetz schaffen, oder das bestehende Arbeitszeitgesetz an das Urteil des BAG und des EUGH anpassen.

Hartmut Hitschler hat jetzt die Aufgabe einen Antrag zu formulieren, damit das Gesetz gestaltet wird, ohne die Arbeitnehmer einer permanenten Leistungs- und Verhaltenskontrolle zu unterziehen. Wenn eine Arbeitnehmervertretung vor Ort ist, ist dieses einfacher als in einem Betrieb ohne eine solche.

Die Arbeitsgemeinschaft will nach Corona wieder mehr aktiv werden und sich mit folgenden Themen beschäftigen:

  • Tarifbindung
  • Lieferdienste
  • Arbeitszeit/Homeoffice
  • Im Hochschwarzwald gibt es derzeit niemand. der in der AfA ist. Es stellt sich die Frage, wie wir dort mehr sichtbar werden können.

Die AfA, Arbeitsgemeinschaft für Arbeit steht allen Mitgliedern der SPD offen und wir freuen uns über jeden, der bei einem „uraltem Thema“ der SPD, Schutz und Eintritt für die Rechte der Arbeitnehmer mitmachen möchte.

30.Januar Betriebs- und Personalräte zu einem Informationsabend in das Gewerkschaftshaus in Freiburg eingeladen. Unter dem Motto: Wie sieht die Arbeitswelt von morgen aus? War das Hauptthema Leiharbeit und Fremdvergabe.

Nach der Begrüßung durch Katrin Distler, AfA Freiburg übernahmen Thomas Kantelhardt, IG Metall Freiburg, als Referent und Hartmut Hitschler, AfA Breisgau-Hochschwarzwald als Moderator. Thomas Kantelhardt, als Experte für das Thema Leiharbeit und Fremdvergabe, gab als Einstand einen Überblick über die Entwicklung und derzeitiger Stand zum Thema. Das Gesetz zur "Arbeitnehmerüberlassung" trat 1972 in Kraft und erfuhr seitdem immer wieder Änderungen, bzgl. u.a. der Einsatzdauer.

Die eigentliche Problematik kam aber 1994, als die private gewerbsmäßige Arbeitsvermittlung zugelassen wurde. 2008 verabschiedete das Europäische Parlament die EU-Richtlinie, die als wichtigste Punkte eine gleiche Entlohnung und gleiche Arbeitsbedingungen für Zeit- und Stammarbeiter eines Unternehmens garantieren sollen. Die Zahl der Leiharbeiter ist mit Ausnahme in der Zeit der Wirtschaftskrise stetig gewachsen. Inzwischen ist sie bei über 1 Million angelangt. Zum 1. April 2019 soll das Entgelt für Leiharbeitnehmer um 3,2 % erhöht werden, aber bei einem Stundenlohn von 9,79 € in der untersten Lohngruppe (einfachste Tätigkeit) und 21,71 € in der obersten (Spezialisten) ab 1. April, muss man weiterhin von prekärer Beschäftigung sprechen.

Das wirkt sich ganz massiv auf die Lebensperspektive aus:
Altersarmut durch zu niedrige Rente, Probleme bei der Wohnungssuche und Gründung einer Familie.

In der anschließenden Diskussion konnten die Anwesenden von ihren Erfahrungen aus ihren Betrieben berichten und es zeigte sich sehr schnell, dass es erhebliche Unterschiede beim Umgang mit den Leiharbeitnehmern gibt. So gibt es Betriebe, die mit dem Betriebsrat eine freiwillige Betriebsvereinbarung abgeschlossen haben und so den Leiharbeitnehmern einen Zuschlag zahlen. Das ist leider nicht die Regel.

Überhaupt ist der Stellenwert eines Leiharbeitnehmers in Deutschland viel schlechter als z. B. in der Schweiz oder Frankreich. Dort werden sie primär als "Springer" eingesetzt und erhalten sogar eine höhere Bezahlung als die Stammbelegschaft.

Die Betriebsräte in Deutschland nützen oft nicht ihre Möglichkeiten der Einflussnahme auf den Einsatz, die Arbeitsbedingungen und die Bezahlung der Leiharbeitnehmer aus. Die IG Metall hat für die Betriebsräte mit einer "Toolbox" eine Erleichterung zur Überwachung der Bezahlung der Belegschaft insgesamt geschaffen. Das Thema Leiharbeit nahm an dem Abend und in der Diskussion verständlicherweise einen so großen Raum ein, dass das Thema Fremdvergabe nicht mehr ausreichend behandelt werden konnte.

Auch aus diesem Grund bietet die Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen der SPD den anwesenden Betriebs- und Personalräten, wie auch denen die an dem Tag nicht teilnehmen konnten, künftig einen weiteren Austausch über Themen der Arbeitswelt an. Mit der fortschreitenden Digitalisierung wird die Arbeitswelt sich zusätzlich massiv verändern und auch hier will die AfA für die Arbeitnehmer ein Ansprechpartner sein, im Schulterschluss mit den Gewerkschaften, denn die sind ein wichtiger Begleiter der abhängig Beschäftigten und leisten u.a. Ihren Beitrag durch die Tarifverträge.

 
 

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