Zweckentfremdung von Wohnraum: Gabi Rolland: „Grün-Schwarz bleibt vieles schuldig“

Veröffentlicht am 16.09.2020 in Pressemitteilungen

Für SPD-Landtagsabgeordnete Gabi Rolland gehen die Pläne der Landesregierung, beim Gesetz gegen Zweckentfremdung von Wohnraum nachzubessern, nicht weit genug. Zwar sei es richtig, dass die Landesregierung das Bußgeld erhöhen wolle, wenn Vermieter gegen die Genehmigungspflicht verstoßen, doch diese Maßnahme reiche längst nicht aus, so Rolland.

„Damit die Zweckentfremdung von Wohnraum eingedämmt werden kann, müssen weitere Vorschriften in das Gesetz aufgenommen werden“, betont die SPD-Politikerin und fordert: „Das Land muss die Städte und Gemeinden mit einem generellen Auskunftsrecht gegenüber den Betreibern von Internetportalen ausstatten. Darüber hinaus sollte Kommunen erlaubt werden, Bußgelder zu verhängen, wenn diese Betreiber bei Aufklärung der Sachverhalte eine mangelnde Mitwirkung zeigen. Im Falle von einem langanhaltenden Leerstand einer Wohnung benötigen Kommunen zudem ein Zugriffsrecht mit einer vorübergehenden Eigentümerstellung.“ Außerdem sei es notwendig, dass eine Rückwirkung auf alle Zweckentfremdungen auch vor Inkrafttreten der kommunalen Satzungen im Gesetz verankert werde.

Für Gabi Rolland steht fest: „Die ablehnende Haltung der Landesregierung gegenüber diesen berechtigten Forderungen zeigt, dass Grün-Schwarz bei der Erhaltung wie der Schaffung von bezahlbarem Wohnraum vieles schuldig bleibt.“

 

Hintergrund

Der Landtag beschloss im Jahr 2013 auf Initiative der damaligen grün-roten Landesregierung das Zweckentfremdungsverbotsgesetz. Auf Basis des Gesetzes können Kommunen mit Wohnraummangel überhaupt erst Zweckentfremdungssatzungen erlassen. Sie gelten unter anderem in Stuttgart und Freiburg. Vermieter müssen sich in diesen Städten eine Genehmigung einholen, wenn sie Wohnraum überwiegend zu anderen Zwecken nutzen. Dennoch nahm in den vergangenen Jahren die Zweckentfremdung für touristische Angebote über Internetportale dramatisch zu.

 
 

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