Transporte von Brennelementen durch Südbaden

Veröffentlicht am 20.04.2017 in Pressemitteilungen

„Trotz des beschlossenen Atomausstiegs und der bereits erfolgten Abschaltung von Kernkraftwerken finden noch immer viel zu viele Transporte mit radioaktiven Gefahrenstoffen quer durch Südbaden und die anderen Landesteile statt.

Ich erwarte, dass nach Abschaltung und Rückbau aller Anlagen die Zahl solcher Transporte auf unseren Straßen und Schienen erheblich reduziert wird“, so Gabi Rolland, umweltpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion und Vorsitzende des Ausschusses für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft.

In einem Antrag hat Rolland die Landesregierung um Auskunft zu Transporten von Brennelementen durch Südbaden an die Standorte von Atomkraftwerken gebeten und gefragt, wann die Öffentlichkeit darüber informiert wird.

In seiner Stellungnahme legt das Umweltministerium dar, dass in den vergangenen drei Jahren (2014-2016) vierzehn Transporte zur Belieferung der Kernkraftwerke Leibstadt, Bugey und Gösgen mit Kernbrennstoffen stattgefunden hätten. Ein Transport nach Fessenheim sei nicht durchgeführt worden. Im selben Zeitraum habe es 565 Transporte zur Beförderung von Kernbrennstoffen (26) und sonstigen radioaktiven Stoffen (539) von und zu den baden-württembergischen Kernkraftwerken Neckarwestheim, Obrigheim und Philippsburg gegeben.

Bei den Transporten seien keine Unfälle, Schadensmeldungen oder andere Auffälligkeiten aufgetreten, die an das atomrechtlich zuständige Umweltministerium mitzuteilen gewesen wären. 

Eine Information der Öffentlichkeit finde im Vorfeld der Transporte aus Gründen der Sicherung nicht statt. Während der Beförderung von radioaktiven Stoffen seien diese aufgrund der Kennzeichnungspflicht der Fahrzeuge gut zu erkennen. Bei Beförderung radioaktiver Stoffe in Industrie, Gewerbe, Forschung und Medizin erfolge vorab ebenfalls keine Information der Öffentlichkeit. Derzeit werde in einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe auf Grundlage eines Aktionsplans der Europäischen Union ein neues Sicherungsregime für sonstige radioaktive Stoffe erarbeitet. Nach dessen Inkrafttreten würden ähnliche Einschränkungen für die Weitergabe beförderungsrelevanter Informationen wie beim Transport von Kernbrennstoffen gelten.

 
 

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