"Studiengebühren sind diskriminierend und sozial selektierend"

Veröffentlicht am 08.05.2018 in Aktuelles

Gabi Rolland bezieht Stellung zur Verfassungsbeschwerde eines Vietnamesen und einer Schweizerin gegen Studiengebühren für internationale Studierende.

Die SPD-Landtagsfraktion begrüßt es, dass nach der Beschwerde von zwei Studierenden nun durch den Verfassungsgerichtshof Baden-Württemberg geklärt werden muss, ob die Erhebung von internationalen Studiengebühren mit der Landesverfassung vereinbar ist. „Wir hielten die Gebühren von Anfang an für falsch, ungerecht und schädlich für die Internationalisierung an unseren Hochschulen. Aber eben auch für diskriminierend und sozial selektierend“, so die hochschulpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Gabi Rolland. Die Beschwerden stuft sie als politisch geboten und rechtlich stichhaltig ein. Rolland verweist dabei auf den Wortlaut von Art. 11 Abs. 1 der Landesverfassung Baden-Württemberg: „Jeder junge Mensch hat ohne Rücksicht auf Herkunft oder wirtschaftliche Lage das Recht auf eine seiner Begabung entsprechende Erziehung und Ausbildung.“

Der Landtag hatte vergangenes Jahr im Mai beschlossen, dass Studierende aus Nicht-EU-Ländern im Südwesten pro Semester 1500 Euro zahlen müssen. „Das Landeshochschulgebührengesetz sieht keine ausgleichenden Regelungen vor, die verhindern, dass die Entscheidung für ein Studium in Baden-Württemberg zu einer Frage des Geldbeutels werden kann“, betont Rolland. Die vorgesehenen Stipendien sowie die Ausnahmen und Befreiungen von den Studiengebühren für internationale Studierende reichten bei weitem nicht aus. Dies belege auch der Rückgang um rund 20 Prozent bei den Hochschul-Einschreibungen von internationalen Studierenden im Wintersemester 2017/2018. „Dieser Einbruch ist durchaus alarmierend und eben nicht moderat, wie das Wissenschaftsministerium weiß machen will“, befindet Rolland.

 
 

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