SPD-Landesvorsitzender Andreas Stoch wirbt für das Volksbegehren „Gebührenfreiheit der Kindertagesstätten“

Veröffentlicht am 26.03.2019 in Unterwegs

In angenehmer und konstruktiver Gesprächsrunde tauschten sich Andreas Stoch, SPD-Landesvorsitzender und Vorsitzender der SPD-Landtagsfraktion, und Landtagsabgeordnete Gabi Rolland mit dem Vorstand des Gesamtelternbeirats der Kindergärten und -tagesstätten Freiburg (GEB-K) über das angestrebte Volksbegehren zur Einführung der Gebührenfreiheit der Kindertagesstätten in Baden-Württemberg aus. Den GEB-K vertraten in dieser Runde dessen Vorsitzende Lena Duffner und die Beisitzer Raban Kluger, Christian Ledinger und Jan Wennekers.

 

Stoch wies zu Beginn des Gesprächs darauf hin, dass Baden-Württemberg aufgrund des Ausbaus der frühkindlichen Betreuung in den Jahren der Grün-Roten Landesregierung von 2011 bis 2016 mittlerweile den besten Betreuungsschlüssel in Deutschland habe. Dank der in seiner Amtszeit als Kultusminister eingeführten praxisintegrierten Ausbildung (PIA) nehme Baden-Württemberg eine Vorreiterrolle ein. Dennoch gebe es weiterhin Bedarf, die Betreuungskapazitäten auszubauen und die Qualität in den Kitas zu erhöhen. Stoch machte deutlich: „Zu Maßnahmen, die eine hohe Qualität sicherstellen, gehören: eine Fachkräfteoffensive, umfassende Sprachförderangebote und gute Arbeitsbedingungen in den Einrichtungen.“

Das Volksbegehren der SPD ziele darauf ab, die Gebühren für die Kita und Kindertagespflege im Umfang von 35 Stunden (Grundbetreuung) von der Geburt bis zur Einschulung abzuschaffen. Bislang würden nur 4 Prozent der Kinder bzw. deren Eltern in Baden-Württemberg von den Gebühren freigestellt. Mit dem Wegfall der Beiträge sollen die gesellschaftliche Teilhabe und die Bildungschancen von allen Kindern gefördert werden. Denn trotz sozialer Staffelung stellten die bisherigen Kita-Beiträgen eine enorme Belastung für viele einkommensschwache Familien dar.

In der anschließenden Diskussion ging es zunächst um die Entscheidung des Innenministeriums, das den Antrag auf Zulassung des Volksbegehrens für rechtlich nicht zulässig erklärt hatte. Gegen diese Entscheidung hat die SPD Klage beim Verfassungsgerichtshof eingelegt. Er sehe der Entscheidung optimistisch entgegen, so Stoch.

Derzeit werde der Betreuungsbedarf bei den 3-6-Jährigen zu 95 Prozent abgedeckt, bei Kindern von 0-3 Jahren liege er aber unter 30 Prozent. In den ländlichen Gemeinden liege er häufig weit darunter. Zwar wurde der Betriebskostenzuschuss des Landes von 150 Mio. Euro über 900 Mio. Euro im Jahr 2016 auf inzwischen 1 Mrd. Euro angehoben. Ziel müsse es aber sein, gleichwertige Lebensverhältnisse zu schaffen.

Auf die Frage des Gesamtelternbeirats, ob der Landtag die Überschüsse durch Steuereinnahmen verplane, bevor das Urteil gefällt werde, berichtete Stoch, dass das Land über Rücklagen von 4-5 Mrd. Euro verfüge. Außerdem werde die SPD die Gelder für die Gebührenfreiheit als Antrag in die Beratungen des Doppelhaushaltes 2020/21 einbringen. Übersehen werde zumeist, dass die Steuereinnahmen des Bundes bei Gebührenfreiheit erheblich ansteigen würden. Denn bislang könne ein Betrag von bis zu 4.000 Euro pro Kind von der Steuer abgesetzt werden.

Der Gesamtelternbeirat erkundigte sich zudem, warum die Gebührenfreiheit für die Kinder direkt ab Geburt gelten solle. Denn er befürchte, dass Arbeitgeber Druck auf die Angestellten ausüben könnten, ihre Kinder möglichst bald nach der Geburt in Betreuung zu geben. Dazu führte Stoch aus: „Die Angebote zur Kinderbetreuung sollen einen Beitrag leisten zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf, aber nicht zur Bevormundung der Eltern führen. Es geht um eine Grundsatzentscheidung, damit Mütter und Väter frei wählen können, ob sie in Elternzeit gehen oder ihr Kind betreut wird.“

Zum Ende des Gesprächs erkundigten sich die Elternvertreter*innen, wie der GEB-K konkret das Volksbegehren unterstützen könne. Andreas Stoch erklärte, dass derzeit viele Gespräche mit den Gewerkschaften, den Verbänden im Erziehungs- und Sozialwesen sowie den Elternbeiräten stattfinden würden, damit ein breites gesellschaftliches Bündnis geschmiedet werde. Er sei sehr dankbar, wenn der GEB-K zunächst mithelfe, die Anliegen und Ziele des Volksbegehrens in seinem Umfeld und in der Öffentlichkeit weiterzutragen. Unverzichtbare Hilfe würde der GEB-K leisten, wenn er sich auch an der Sammlung der Unterschriften beteilige.

Damit das Volksbegehren erfolgreich ist und dem Landtag der Gesetzentwurf vorgelegt wird, müssen sich rund 770.000 Bürgerinnen und Bürger in Baden-Württemberg, also 10 Prozent der Wahlberechtigten, in die Listen eintragen.

 
 

Homepage Gabi Rolland MdL

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